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Corona Bestimmungen 2021
!!! Corona Bestimmungen !!!
!!! Unbedingt zu beachten !!!
- Zutritt zum gesamten Gelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Corona-Virus typisch sind.
- In den Reithallen gilt grundsätzlich die 3-G Regel (geimpft/getestet/genesen). Daher müssen sich alle Reiter/Helfer/Besucher vor dem Betreten der Reithalle entsprechend ausweisen. Entsprechende Tagesbändchen werden am Halleneingang ausgegeben.
- Auf dem Gelände herrscht für alle Teilnehmer und Helfer an den ausgewiesenen Flächen Maskenpflicht (Reithallen/Gastronomiebereich/Sanitärbereich/Meldestelle).
- Der Mindestabstand (1,5m) zu weiteren Personen ist strikt einhalten. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, ist zwingend die Maskenpflicht zu beachten.
- Den Anweisungen des Turnierleiters, den eingesetzten Ordnern und Richtern ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
- Hände waschen, Niesen/Husten nur in die Armbeuge, niemanden anhusten, vorhandene Desinfektionsstellen für die Hände benutzen…sollte selbstverständlich sein.
- Der persönliche Kontakt zur Meldestelle ist auf ein Minimum zu beschränken; dann aber nur mit Maske.
- Darüber hinaus gelten generell die jeweils neuesten Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung NRW.